Blended Short Term Mobilität – Was ist das?

Unter einer Blended Short Term Mobilität (kurz: Kurzzeit-Mobilität) versteht man die Kombination aus einer kurzfristigen physischen Mobilitätsaktvität (5-30 Tage, Studium oder Praktikum) verbunden mit einer virtuellen Phase, die entweder vor und/oder nach der Präsenzphase stattfindet. Ziel der virtuellen Phase ist es, den kollaborativen Online-Lernaustausch und die Teamarbeit zu erleichtern. 

Kurzzeit-Mobilitäten sind besonders gedacht für Studierende, denen es aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangsbedingter Umstände nicht möglich ist, länger ins Ausland zu gehen.

Kurzzeit-Mobilität kann im Rahmen eines Blended Intensive Programms (BIP) gefördert werden.

An der HAWK werden Kurzzeit-Mobilitäten unter den folgenden Voraussetzungen gefördert:

 


1. Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP), wenn es mit der aufnehmenden Hochschule eine Erasmus+ Kooperation gibt und die HAWK in die Organisation des BIP involviert ist

  • Das entsprechende BIP ist in das jeweilige Studienprogramm an der HAWK integriert.
  • In diesem Fall werden teilnehmende Studierende durch die entsprechende Lehrperson im International Office nominiert. Die Frist richtet sich nach den Fristen des BIP.

 

2. Ein Kurzzeit-Praktikum für Studierende des Studiengangs Pflege dual 

  • Für bis zu fünf Studierende im Rahmen des einmonatigen Pflichtpraktikums am Ende des 5. Semesters
  • Verpflichtende virtuelle Phase (vor- oder nachbereitende Online-Veranstaltung), die im Vorfeld individuell zwischen Praktikanten*in und Klinik zu vereinbaren ist.

Interessierte Studierende wenden sich an Prof. Dr. Shiney Franz. Diese nominiert die Studierenden im International Office. Frist ist der 31.10. des Vorjahres.

 

3. Teilnahme an einem beliebigen Blended Intensive Programme (BIP) oder einer anderen Kurzzeit-Mobilität an einer Partnerhochschule bzw. in Form eines Praktikums (vorausgesetzt, dass ausreichende Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen)
 

  • Voraussetzung ist, dass die Studierenden nachweislich aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangsbedingter Umstände keine Langzeitmobilität (ein ganzes Studiensemester bzw. mindestens 2 Monate Praktikum) durchführen können.
  • Die Kurzzeit-Mobilität muss mit mind. 3 ECTS auf das Studium an der HAWK angerechnet werden.
  • Bei der Teilnahme an einem BIP einer Partnerhochschule ohne Beteiligung der HAWK ist eine Förderung darüber hinaus für alle Studierenden möglich. Eine finanzielle Förderung kann hier nur gewährt werden, solange das Erasmus+ Budget dies zulässt. Alternativ kann eine Zero Grant Förderung erfolgen um beispielsweise eine Teilnahme ohne Gebühren zu gewährleisten.
  • Interessierte Studierende wenden sich an das International Office für ein obligatorisches Beratungsgespräch.
  • Frist für dieses Beratungsgespräch ist drei Monate vor der geplanten Mobilität.

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