Seit dem Missbrauchsskandal im Jahr 2010, als zahlreiche Menschen über sexualisierte Gewalt berichteten, die sie in ihrer Kindheit und Jugend erlebt hatten, hat das Thema „sexueller Missbrauch“ die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit geweckt (Bergmann 2024). Auch von der Politik wurde das Thema aufgegriffen und in der Auseinandersetzung damit erkannt, dass es sich um ein wesentlich größeres Problem handelt, als lange angenommen worden war. Kinder und Jugendliche, die sexuellen Missbrauch erlebt haben, benötigen professionelle Hilfe, um ihre belastenden oder gar traumatischen Erfahrungen bewältigen zu können. Diese Hilfe bezeichnet man als Tertiärprävention oder Intervention. Primärprävention nennt man den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Sekundärprävention meint die (möglichst frühe) Aufdeckung von sexuellem Missbrauch (Amann, 2023). Um auf allen drei Ebenen der Prävention tätig werden zu können, müssen pädagogische Fachkräfte dafür geschult werden, was von der Politik mit Nachdruck gefordert wird.
In den Jahren 2012 und 2016 hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung mit den Dachorganisationen u.a. von Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Internaten schriftliche Vereinbarungen getroffen, in denen sich die Dachorganisationen dazu verpflichten, dass ihr Personal im Umgang mit sexuellem Missbrauch qualifiziert ist (Arbeitsstab des UBSKM, 2016a). Der mit dem Abschluss der Studienvertiefung KiMsta einhergehende Nachweis ist deshalb von Vorteil für Bewerbungen.
Ende 2019 hat sich auf bundespolitischer Ebene der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen konstituiert und hat 2022 zum Ziel erklärt, das Thema Kinderschutz in der Ausbildung aller relevanten Berufe zu verankern (Nationaler Rat, 2022). Die aktuelle Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs formuliert und kritisiert für den Arbeitsbereich Kindertagesstätten: „Fachkräfte in Kitas brauchen Handlungskompetenz im Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern. Diese fehlt ihnen aber oftmals, da dieser Themenkomplex bisher kein verpflichtender Teil der Ausbildung ist“ (Kerstin Claus, UBSKM, im Interview mit Anna Hückelheim am 15.03.2024). Bereits ihr Vorgänger äußerte: „Wissen über sexuellen Missbrauch ist grundsätzlich für alle Berufsgruppen von Bedeutung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. (…) Für eine nachhaltige Qualifikation braucht es (…) Curricula (…) in Ausbildung und Studium“ (Arbeitsstab des UBSKM, 2016b, S. 8). Das in den Studiengang der Kindheitspädagogik integrierte KiMsta-Curriculum vermittelt Handlungskompetenzen auf allen drei Ebenen der Prävention.
Auch auf Landesebene engagiert sich die Politik für das Thema. Von Herbst 2020 bis Herbst 2022 wurde eine Enquetekommission eingesetzt, um Kinder in Niedersachsen besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Der Kommission oblag die Aufgabe, die Ergebnisse der bisherigen parlamentarischen, praktischen und wissenschaftlichen Bemühungen zur Verhinderung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt an Kindern zusammenzutragen und auszuwerten, um Verbesserungsmöglichkeiten zu bestehenden Maßnahmen zu erarbeiten (Kinderschutz in Niedersachsen, 2025; Niedersächsischer Landtag, 2022).
Ein auf wissenschaftlicher Basis gründendes Projekt, das die benannten politischen Ziele unterstützt, ist die Studienvertiefung KiMsta.