Die formalen Voraussetzungen für eine Berufung als Professor*in an eine HAW sind im Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben. In Niedersachsen gibt es 4 gesetzlich vorgeschriebene Kriterien (siehe unten), die Bewerber*innen erfüllen müssen. Je nach Stellenausschreibung kommen weitere formale Voraussetzungen hinzu, häufig werden bspw. einschlägige Publikationen und Forschungserfahrung gefordert.
Zusätzlich zu diesen sogenannten Muss-Kriterien können Zusatzkriterien gefordert werden. Unter die Zusatzkriterien fallen auch fachliche und soziale Kompetenzen, die "Pluspunkte" geben, sofern sie erfüllt werden, bei Nichterfüllung jedoch nicht zum Ausschluss von Bewerber*innen führen.
Gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen
Die unten aufgelisteten Voraussetzungen beziehen sich auf das Niedersächsische Hochschulgesetz §25 und damit ausschließlich auf Professuren in Niedersachsen. Da diese Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben sind, finden Sie sie in jeder Stellenausschreibung als Muss-Kriterien.
Bezüglich des Umfangs der Lehrerfahrung sowie der Einschlägigkeit der beruflichen Praxis, bzw. der zusätzlichen künstlerisch-gestalterischen Leistungen, gibt es jedoch einen Ermessensspielraum, in dem sich die Berufungskommission bewegen kann.
Bewerben Sie sich – auch wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Kriterien hinreichend erfüllen. Und zögern Sie nicht, sich bei Fragen an die angegebene Kontaktperson zu wenden.
Professur mit wissenschaftlichem Schwerpunkt
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- durch praktische Erfahrung bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung (Lehrerfahrung)
- besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit (Nachweis in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion)
- mindestens fünfjährige berufliche Praxis nach dem ersten Hochschulabschluss, davon mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Die Tätigkeit muss nicht am Stück erfolgt, jedoch hauptberuflich ausgeübt worden sein (mind. 50% Stellenanteil).
Professur mit künstlerisch-gestalterischem Schwerpunkt
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- durch praktische Erfahrung bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung (Lehrerfahrung)
- besondere Befähigung zu künstlerisch-gestalterischer Arbeit (Nachweis z.B. durch herausragende Projekte, Ausstellungen)
- zusätzliche künstlerisch-gestalterische Leistungen (z.B. Preise, Wettbewerbe)