Hintergrund
In vielen Ländern ist ein Hochschulabschluss für die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in Kindertagesstätten erforderlich. In Deutschland haben viele Fachkräfte eine Ausbildung zur Erzieherin an einer Fachschule abgeschlossen. Nur ein kleinerer Teil besitzt einen Hochschulabschluss. Seit 2005 gibt es Bachelor-Studiengänge in „Kindheitspädagogik“. Sie qualifizieren für die Arbeit mit Kindern von 0-10 Jahren und ermöglichen in den meisten Bundesländern die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagog*in.
Wichtig: Ein Hochschulabschluss in der Arbeit mit Kindern von 0-6 oder 0-10 Jahren berechtigt nicht zur staatlichen Anerkennung als Erzieher*in. Die Erzieherausbildung ist eine umfassende Fachschulausbildung ist, die auch die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen umfasst (Alter 0-27 Jahre).
Die Anerkennung der Berufsqualifikation ist notwendig, um in Deutschland als Kindheitspädagoge/-in arbeiten zu können. In Niedersachsen ist unter anderem die HAWK für die Anerkennung zuständig. Sie prüft anhand Ihrer Zeugnisse, inwieweit Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Kindheitspädagogin (B.A.)/des Kindheitspädagogen (B.A.) entspricht, basierend auf festgelegten Kriterien wie Studieninhalten und -dauer sowie relevanter Berufserfahrung.